Trauung

Wenn Sie sich „kirchlich trauen“ lassen möchten, dann können Sie dafür unterschiedliche Beweggründe haben: Vielleicht gehört für Sie die „kirchliche Trauung“ einfach dazu, weil es in Ihren Familien und im Freundeskreis „immer schon so war“. Oder Sie haben sich mit dem evangelischen Glauben und dem christlichen Verständnis der Ehe intensiv auseinandergesetzt.

Ganz gleich, welchen Weg Sie gegangen sind - Sie haben sich dazu entschlossen, Ihre Ehe unter Gottes Segen zu stellen. Eine „kirchliche Trauung“ ist ein solcher Segnungs-Gottesdienst anlässlich Ihrer Eheschliessung und setzt daher in unserer Kirche voraus, dass die beiden Eheleute bereits standesamtlich geheiratet haben und einer christlichen Kirche angehören. Ausserdem muss entweder die Frau oder der Mann Mitglied der evangelischen Kirche sein.

FAQ (häufig gestellte Fragen) zur Kirchlichen Trauung

• Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das unbegrenzte Fotografieren während eines Gottesdienstes ist oft störend. Deshalb ist in unserer Gemeinde das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt, um die Würde des Gottesdienstes zu wahren. Es besteht aber die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen. Das (dezente) Filmen mit einer Videocamera ist nach Absprache mit dem zuständigen Pfarrer von der Empore unserer Kirche aus möglich.  Im Mittelpunkt sollte stets der Gottesdienst und nicht das Fotografieren stehen.

• Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?

Besonderer Blumenschmuck nach Ihtren Wünschen ist in unserer Kirche möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie selbst bezahlen und in der Regel auch selbst organisieren.

• Was kostet die Trauung?

Für Gemeindeglieder unserer Gemeinde ist der Traugottesdienst in unserer Kirche kostenlos. Sollten Sie nicht in Ihrer heimischen Kirche heiraten, können zusätzliche Kosten entstehen. Besondere musikalische Wünsche sind nach Absprache und zu Ihren Kosten möglich.

• Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?

In unserer Gemeinde ist das  nach Absprache mit dem zuständigen Pfarrer möglich.

• Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht in der Gemeinde arbeiten, in der die Trauung stattfindet. Ist das möglich?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten mit unserem Pfarramt ab.

• Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

Ihr Trau-Termin kann mit Ihrem zuständigen Pfarrer frei abgestimmt werden. Auf jeden Fall sollten Sie den Termin frühzeitig  absprechen. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

• Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

Nein, das ist nicht möglich.

• Nur einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden. Ist einer der beiden nicht in der Kirche, bieten wir ausnahmsweise eine evangelische Trauung an.

• Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern?

Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern. Fragen Sie in unserem Pfarramt nach.

• Gibt es eine ökumenische Trauung?

Eigentlich nicht. Aber wenn ein Partner evangelisch und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrern gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies "ökumenisch" genannt.

• Gibt es ein kirchliches Ritual anlässlich einer Scheidung?

Eine wichtige Aufgabe von Pfarrern ist die Begleitung von Menschen in Krisensituationen. Welche Formen und Rituale für Sie sinnvoll und möglich sind, sprechen Sie bitte ber Ihrem Pfarrer an. Ein offizielles Scheidungsritual gibt es bisher in der evangelischen Kirche nicht.

• Können wir uns als gleichgeschlechtliches Paar kirchlich trauen lassen?

Dies ist nach evangelischem Verständnis nicht möglich. Allerdings gibt es in einigen Gemeinden die Möglichkeit der Segnung oder gottesdienstlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare. Sprechen Sie Ihren Pfarrer an!


Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Seelsorger (Pfr. Geiler, Tel.: 02191 / 97 51 21; Sabine Rossi, Tel. 02191 / 97 51 16), um einen Trautermin und einen Termin für ein Traugespräch zu vereinbaren.
Wo Menschen Lebensschritte wagen, die einen neuen Horizont eröffnen, begegnet uns in der Bibel der Segen. Er sagt die Nähe Gottes zu, aus dessen Wort Kraft und Zuspruch übergeht für alle kommenden Erfahrungen, an guten und auch an schweren Tagen. Darum freuen wir uns, wenn Paare an den Anfang ihres gemeinsamen Lebensweges nach dem Termin beim Standesamt einen Gottesdienst stellen.

Er gibt ihnen Gelegenheit, inne zu halten, rückblickend für die entstandene Liebe zu danken und um Gottes guten Segen zu bitten.

Die evangelische Trauung ist keine Eheschließung, sondern ein „Gottesdienst anlässlich einer stan­des­amt­li­chen Eheschließung“. Anders als in der katholischen Kirche ist sie kein Sakrament. Sie hat auch keine rechtliche Bedeutung. Rechtlich entscheidend ist das Jawort auf dem Standesamt, denn die Ehe, so hat es Martin Luther formuliert, ist ein „weltlich Ding“. Sie gehört zu den guten Ordnungen, die Gott nicht in die Hand der Kirche, sondern der „weltlichen Obrigkeit“ gelegt hat.

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„Wir trauen uns“